Metallkonten

Metallkonten
nach Einführung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf den Handel mit Barren- und Münzgold von den Kreditinstituten im Edelmetall-Handel geübtes Abrechnungsverfahren. Der Käufer von Gold (Silber) erhält von seiner Bank lediglich eine Gutschrift in Höhe des Werts des erworbenen Edelmetalls. Das Metall selbst bleibt physisch in einem „goldsteuerfreien“ Land, z.B. Luxemburg. Verkauft der Kunde, dann wird die verkaufte Menge lediglich von dem M. abgebucht. Für den Handel auf M. entfällt die Umsatzsteuer. Edelmetalle können in M. sowohl in Sammel- als auch Einzelverwahrung gelagert werden.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Metallkonto — ist ein Bankkonto, auf dem Edelmetalle (Gold, Silber, Platin oder Palladium) verbucht werden. Das Guthaben kann einen Lieferanspruch des Kontoinhabers auf eine bestimmte Menge Edelmetall aus dem Bestand der Bank repräsentieren. Allgemeines Das… …   Deutsch Wikipedia

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